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   BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 109.84   

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https://dejure.org/1986,4678
BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 109.84 (https://dejure.org/1986,4678)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1986 - 8 C 109.84 (https://dejure.org/1986,4678)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1986 - 8 C 109.84 (https://dejure.org/1986,4678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkannter Kriegsdienstverweigerer - Einberufung zum Zivildienst - Arbeitsverhältnis - Krankenanstalt - Heilanstalt - Pflegeanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.07.1986 - 8 C 39.84

    Zivildienst - Einberufung - Krankenhaustätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 109.84
    § 15 a Abs. 1 ZDG hindert die Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers zum Zivildienst nicht, wenn der Einberufene im Gestellungszeitpunkt nicht in einem Arbeitsverhältnis mit üblicher Arbeitszeit in einer Kranken- oder Heil- und Pflegeanstalt tätig ist und die Aufnahme einer solchen Tätigkeit auch nicht sicher zu erwarten ist (wie Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 39.84 -).

    Das angefochtene Urteil weicht von dem Urteil des Senats vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 39.84 - ab, in dem ausgeführt ist:.

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 113.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Einberufungsbescheid - Anfechtung -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 109.84
    Das geforderte Tätigwerden des Zivildienstpflichtigen in einem Arbeitsverhältnis der in § 15 a Abs. 1 ZDG beschriebenen Art muß vielmehr - ebenso wie ein die Zurückstellung rechtfertigender Umstand (vgl. dazu u.a. Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 113.82 - Buchholz 448.11 § 19 ZDG Nr. 10 S. 16 m.weit.Nachw.) - so gewiß erscheinen, daß es bereits als rechtserheblicher Umstand zugrunde gelegt werden kann.
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 144.81

    Zivildienst - Ausnahme - Arbeitsverhältnis - Pflegeanstalt -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 109.84
    "Allerdings bleibt nach dem Urteil des Senats vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 81.75 - (Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 2 S. 3 = BVerwGE 52, 353 [BVerwG 27.04.1977 - VIII C 81/75]) § 15 a Abs. 1 ZDG grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn der anerkannte Kriegsdienstverweigerer die Voraussetzungen des Absatzes 2 wegen der in dieser Vorschrift bestimmten Altersgrenze (Vollendung des 23. Lebensjahres) nicht mehr erfüllen kann (vgl. auch Urteil vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 144.81 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 27.04.1977 - 8 C 81.75

    Ersatzzustellung - Ersatzempfänger - Verweigerung des Zivildienstes - Anerkannte

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 109.84
    "Allerdings bleibt nach dem Urteil des Senats vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 81.75 - (Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 2 S. 3 = BVerwGE 52, 353 [BVerwG 27.04.1977 - VIII C 81/75]) § 15 a Abs. 1 ZDG grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn der anerkannte Kriegsdienstverweigerer die Voraussetzungen des Absatzes 2 wegen der in dieser Vorschrift bestimmten Altersgrenze (Vollendung des 23. Lebensjahres) nicht mehr erfüllen kann (vgl. auch Urteil vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 144.81 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 24.08.1988 - 8 C 91.86

    Einberufung eines Kriegsdienstverweigerers - Zivildienst - Gestellungszeitpunkt -

    § 15 a Abs. 1 ZDG hindert die Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers zum Zivildienst nicht, wenn der Einberufene im Gestellungszeitpunkt nicht in einem Arbeitsverhältnis mit üblicher Arbeitszeit in einer Kranken- oder Heil- und Pflegeanstalt tätig ist und die Aufnahme einer solchen Tätigkeit auch nicht hinreichend sicher zu erwarten ist (wie Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 39.84 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 8 S. 13 und vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 109.84 und BVerwG 8 C 36.85 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 9 S. 14 ).

    Der Senat hat diese Rechtsprechung unter Zurückweisung der im angefochtenen Urteil (erneut) vertretenen abweichenden Rechtsauffassung in seinen Urteilen vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 36.85 und BVerwG 8 C 109.84 - (Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 9 S. 14 ) bestätigt.

  • BVerwG, 24.08.1988 - 8 C 102.86

    Einberufung eines Kriegsdienstverweigerers - Zivildienst - Gestellungszeitpunkt -

    § 15 a Abs. 1 ZDG hindert die Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers zum Zivildienst nicht, wenn der Einberufene im Gestellungszeitpunkt nicht in einem Arbeitsverhältnis mit üblicher Arbeitszeit in einer Kranken- oder Heil- und Pflegeanstalt tätig ist und die Aufnahme einer solchen Tätigkeit auch nicht hinreichend sicher zu erwarten ist (wie Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 39.84 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 8 S. 13 und vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 109.84 und BVerwG 8 C 36.85 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 9 S. 14 ).

    Der Senat hat diese Rechtsprechung unter Zurückweisung der im angefochtenen Urteil vertretenen abweichenden Rechtsauffassung in seinem Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 36.85 - (Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 9 S. 14 ) bestätigt (vgl. auch Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 109.84 -).

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 15.87

    Zivildienstausnahme - Wehrdienstverhältnis - Umwandlung - Entlassung

    Im maßgeblichen Gestellungszeitpunkt erfüllte er die Entlassungsvoraussetzungen des § 15 a ZDG in der hier noch maßgebenden alten Fassung nicht, weil er in diesem für die Beurteilung maßgebenden Zeitpunkt nicht in einem Arbeitsverhältnis mit üblicher Arbeitszeit in einer Kranken- oder Heil- und Pflegeananstalt tätig war und die Aufnahme einer solchen Tätigkeit auch nicht sicher zu erwarten war (vgl. Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 39.84 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 8 S. 13 und vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 36.85 und BVerwG 8 C 109.84 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 9 ).
  • BVerwG, 24.08.1988 - 8 C 90.86

    Anfechtungsklage gegen den Einberufungsbescheid - Heranziehung zum Zivildienst -

    Namentlich war im Gestellungszeitpunkt die Aufnahme seiner Tätigkeit in einem freien Arbeitsverhältnis in einer Krankenanstalt hinreichend sicher zu erwarten (vgl. dazu Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 8 C 39.84 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 8 S. 13 und vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 36.85 und 8 C 109.84 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 9 S. 14 ).
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